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Wer Polizisten filmt, muss sich nicht automatisch ausweisen

Karlsruhe (dpa) - Wenn sich Polizisten und Demonstranten gegenseitig filmen, darf die Polizei nicht automatisch den Ausweis des Filmenden verlangen.

08.10.2015 UPDATE: 08.10.2015 20:31 Uhr 38 Sekunden
Demonstration
Ein Mann filmt bei einer Demonstration in Jena Polizisten. Foto: Bodo Schackow/Archiv

Karlsruhe (dpa) - Wenn sich Polizisten und Demonstranten gegenseitig filmen, darf die Polizei nicht automatisch den Ausweis des Filmenden verlangen.

Dazu sei eine konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut - wie etwa ein Gesetzesverstoß - erforderlich, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (Az.: 1 BvR 250/13)

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