Wer Polizisten filmt, muss sich nicht automatisch ausweisen
Karlsruhe (dpa) - Wenn sich Polizisten und Demonstranten gegenseitig filmen, darf die Polizei nicht automatisch den Ausweis des Filmenden verlangen.
Karlsruhe (dpa) - Wenn sich Polizisten und Demonstranten gegenseitig filmen, darf die Polizei nicht automatisch den Ausweis des Filmenden verlangen.
Dazu sei eine konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut - wie etwa ein Gesetzesverstoß - erforderlich, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (Az.: 1 BvR 250/13)
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