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Mehr Leistungen für Pflegebedürftige ab 2017

Berlin (dpa) - Pflegebedürftige werden zum 1. Januar automatisch in das neue Bewertungssystem nach Pflegegraden übernommen. Man müsse nicht selbst aktiv werden und etwa einen Neuantrag stellen, sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), Peter Pick.

28.10.2016 UPDATE: 28.10.2016 08:01 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Pflege
Maßstab für die Eingruppierung ist die Frage der Selbstständigkeit beziehungsweise der Unselbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Foto: Jens Kalaene/Archiv

Berlin (dpa) - Pflegebedürftige werden zum 1. Januar automatisch in das neue Bewertungssystem nach Pflegegraden übernommen. Man müsse nicht selbst aktiv werden und etwa einen Neuantrag stellen, sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), Peter Pick.

Grundsätzlich werde kein Pflegebedürftiger, der schon nach dem bisherigen System

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