Ärger um die 110 - Warum Notrufe nicht geortet werden können
Föderales Absurdistan? Wer in Not die 110 wählt, kann teils nicht geortet werden. Technisch wäre das zwar problemlos möglich, aber rechtlich gibt es Probleme.
Stuttgart (dpa/lsw) - Wegen rechtlicher Hürden in Baden-Württemberg kann die Polizei Notrufe an die 110 im Südwesten und anderorts in Deutschland nicht rasch zurückverfolgen. Die Ortungsdaten aus ganz Deutschland fließen zwar zentral nach Baden-Württemberg, können wegen der Rechtslage aber nicht abgerufen und weitergegeben werden, wie das Innenministerium bestätigte. Es sei unklar, ob das
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