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Gericht lehnt NPD-Verbot ab - Rechtsextreme Partei zu schwach

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat ein NPD-Verbot abgelehnt. Die rechtsextreme Partei sei zwar verfassungsfeindlich, aber zu schwach, um sie zu verbieten. Die Richter wiesen einen Verbotsantrag der Länder im Bundesrat als unbegründet ab und zogen damit einen Schlussstrich unter die jahrelangen politischen Bestrebungen für eine Auflösung der NPD. Ein erstes Verfahren war 2003 geplatzt, weil ans Licht kam, dass die Partei bis in die Spitze mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Bundestag und Bundesregierung schlossen sich daher diesmal dem Bundesrat nicht an.

17.01.2017 UPDATE: 17.01.2017 13:52 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat ein NPD-Verbot abgelehnt. Die rechtsextreme Partei sei zwar verfassungsfeindlich, aber zu schwach, um sie zu verbieten. Die Richter wiesen einen Verbotsantrag der Länder im Bundesrat als unbegründet ab und zogen damit einen Schlussstrich unter die jahrelangen politischen Bestrebungen für eine Auflösung der NPD. Ein erstes Verfahren war 2003

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