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Klage von "Knöllchen-Horst" gegen Dolly Buster abgewiesen

Osterode (dpa) - Der als "Knöllchen-Horst" bekanntgewordene Jäger von Falschparkern ist mit einer Beleidigungsklage gegen Dolly Buster gescheitert. Das Amtsgericht in Osterode am Harz (Niedersachsen) wies die Klage auf Schmerzensgeld ab.

29.01.2015 UPDATE: 29.01.2015 08:36 Uhr 34 Sekunden
Knöllchen-Horst
«Knöllchen-Horst» hat Dolly Buster verklagt, weil er sich von der Frau beleidigt fühlt. Foto: Mark Härtl/Archiv

Osterode (dpa) - Der als "Knöllchen-Horst" bekanntgewordene Jäger von Falschparkern ist mit einer Beleidigungsklage gegen Dolly Buster gescheitert. Das Amtsgericht in Osterode am Harz (Niedersachsen) wies die Klage auf Schmerzensgeld ab.

Ex-Erotikstar Dolly Buster soll in einer Fernsehsendung gesagt haben, "Knöllchen-Horst" geile sich wohl daran auf, wenn er Parksünder anzeige. Das

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