Infobox: Verfassungsgericht

20.01.2017 UPDATE: 24.02.2017 06:00 Uhr 33 Sekunden

Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Gericht der Bundesrepublik und damit eines von fünf Verfassungsorganen neben Bundestag, Bundesrat, Regierung und Präsident. Es hat seit der Einsetzung im Jahr 1951 seinen Sitz in Karlsruhe.

Den zwei Senaten gehören je acht Richter an. Ihre Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht möglich, um die Unabhängigkeit der Richter zu wahren. Bundestag und Bundesrat wählen jeweils die Hälfte der Richter, und das stets mit Zweidrittelmehrheit. Damit soll die politische Einflussnahme einer Partei ausgeschlossen sein. In der Praxis werden die meisten Stellen in Absprache zwischen Union und SPD besetzt; derzeit gibt es zwei Richter, die von der FDP bzw. den Grünen nominiert wurden.

Das Gericht entscheidet u.a. über Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern, über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen (zum Beispiel auf Vorlage anderer Gerichte oder wegen Klagen betroffener Bürger) und über das Verbot von verfassungswidrigen Parteien. hol