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Hartz-IV-Empfängern drohen hohe Bußgelder

Nürnberg (dpa) - Hartz-IV-Empfängern drohen bereits beim erstmaligen Beantragen staatlicher Hilfe hohe Geldbußen, wenn sie dabei Erbschaften oder Vermögen verschweigen. Betroffene könnten dabei mit bis zu 5000 Euro belangt werden, teilte die Bundesagentur für Arbeit mit. Dies sehe das am 1. August in Kraft getretene Hartz-IV-Änderungsgesetz vor, sagte ein Sprecher. Bisher konnten die Jobcenter solche Geldbußen nur eingeschränkt verhängen.

24.10.2016 UPDATE: 24.10.2016 12:21 Uhr 14 Sekunden

Nürnberg (dpa) - Hartz-IV-Empfängern drohen bereits beim erstmaligen Beantragen staatlicher Hilfe hohe Geldbußen, wenn sie dabei Erbschaften oder Vermögen verschweigen. Betroffene könnten dabei mit bis zu 5000 Euro belangt werden, teilte die Bundesagentur für Arbeit mit. Dies sehe das am 1. August in Kraft getretene Hartz-IV-Änderungsgesetz vor, sagte ein Sprecher. Bisher konnten die Jobcenter

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