HG Altersgrenze Bürgermeister

> Die Altersgrenze für Bürgermeister ist in Baden-Württemberg und Hessen unterschiedlich. Während es in Hessen seit dem Frühjahr 2015 nach oben gar keine Begrenzung mehr gibt, ist dies in Baden-Württemberg anders. Hier galt lange Zeit, dass für Bürgermeister zwangsweise nach dem 68. Geburtstag Schluss ist. Die Altersgrenze für die Wählbarkeit lag bei 65 Jahren. Das hat sich seit diesem Jahr geändert: Die grün-rote Landesregierung hat die Altersgrenze für Bürgermeister auf 73 Jahre angehoben und gleichzeitig das Alter für die Wählbarkeit auf 67 Jahre. Diese neue Regelung gilt jedoch ausschließlich für neu gewählte Rathauschefs. Das hat vor allem zwei Gründe: Zum einen das Demokratieprinzip. Denn die Wähler sind davon ausgegangen, dass die Altersgrenze von 68 gilt. Zum anderen wollte man nicht in die Lebensplanung der Bürgermeister eingreifen.

21.10.2016 UPDATE: 21.10.2016 20:30 Uhr 50 Sekunden

> Die Altersgrenze für Bürgermeister ist in Baden-Württemberg und Hessen unterschiedlich. Während es in Hessen seit dem Frühjahr 2015 nach oben gar keine Begrenzung mehr gibt, ist dies in Baden-Württemberg anders. Hier galt lange Zeit, dass für Bürgermeister zwangsweise nach dem 68. Geburtstag Schluss ist. Die Altersgrenze für die Wählbarkeit lag bei 65 Jahren. Das hat sich seit diesem Jahr geändert: Die grün-rote Landesregierung hat die Altersgrenze für Bürgermeister auf 73 Jahre angehoben und gleichzeitig das Alter für die Wählbarkeit auf 67 Jahre. Diese neue Regelung gilt jedoch ausschließlich für neu gewählte Rathauschefs. Das hat vor allem zwei Gründe: Zum einen das Demokratieprinzip. Denn die Wähler sind davon ausgegangen, dass die Altersgrenze von 68 gilt. Zum anderen wollte man nicht in die Lebensplanung der Bürgermeister eingreifen.

Für amtierende Bürgermeister - wie nun Dieter Mörlein in Eppelheim - endet die Amtszeit nach wie vor mit dem 68. Geburtstag. Doch auch für diese Fälle gibt es ein "Schlupfloch". Da die Wahl des Nachfolgers einige Monate vorher stattfindet, sind diese Bürgermeister dann noch 67 Jahre - und somit nach der neuen Regelung auch wählbar. Im Falle einer Wahl könnten sie dann nicht die volle Amtszeit von acht Jahren, aber immerhin sechs Jahre lang - also bis 73 - im Amt bleiben. cm