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Bundestag reformiert den Mutterschutz

Berlin (dpa) - Auch Schülerinnen und Studentinnen sollen künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Das sieht eine umfassende Reform des Mutterschutzrechts vor, die der Bundestag verabschiedet hat. Bevor die 65 Jahre alten Regelungen endgültig modernisiert werden, muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen. Künftig soll es für Schwangere keine Arbeitsverbote mehr gegen ihren Willen geben. Die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird ebenfalls erweitert, falls die Betroffene das möchte. Es bleibt jedoch bei der sechswöchigen Schutzfrist vor der Geburt.

30.03.2017 UPDATE: 30.03.2017 20:56 Uhr 18 Sekunden

Berlin (dpa) - Auch Schülerinnen und Studentinnen sollen künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Das sieht eine umfassende Reform des Mutterschutzrechts vor, die der Bundestag verabschiedet hat. Bevor die 65 Jahre alten Regelungen endgültig modernisiert werden, muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen. Künftig soll es für Schwangere keine Arbeitsverbote mehr gegen ihren Willen

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