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Britisches Parlament muss über Brexit-Erklärung abstimmen

London (dpa) - Rückschlag für Theresa May: Die britische Premierministerin kann den EU-Austritt nicht im Alleingang durchziehen. Die Regierung darf in der Sache nicht ohne die Zustimmung des Parlaments handeln. Der Richterspruch stellt nicht das Referendum zum EU-Austritt selbst infrage. Die Regionalparlamente von Schottland, Wales und Nordirland bekamen kein Mitspracherecht bei der Austrittserklärung. Schottland und Nordirland hatten sich beim Referendum mehrheitlich für den Verbleib in der EU ausgesprochen.

24.01.2017 UPDATE: 24.01.2017 12:46 Uhr 15 Sekunden

London (dpa) - Rückschlag für Theresa May: Die britische Premierministerin kann den EU-Austritt nicht im Alleingang durchziehen. Die Regierung darf in der Sache nicht ohne die Zustimmung des Parlaments handeln. Der Richterspruch stellt nicht das Referendum zum EU-Austritt selbst infrage. Die Regionalparlamente von Schottland, Wales und Nordirland bekamen kein Mitspracherecht bei der

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