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BGH: Anspruch auf Schadenersatz bei fehlendem Kita-Platz

Karlsruhe (dpa) - Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Die verantwortliche Kommune muss demnach aber nur dann zahlen, wenn sie den Mangel mitverschuldet hat. Geklagt hatten drei Frauen aus Leipzig. Sie hatten jeweils kurz nach der Geburt ihrer Kinder bei der Stadt Bedarf an einem Kita-Platz nach einem Jahr Elternzeit angemeldet. Sie gingen zunächst leer aus und konnten erst Monate später zurück in den Job.

20.10.2016 UPDATE: 20.10.2016 14:31 Uhr 20 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Die verantwortliche Kommune muss demnach aber nur dann zahlen, wenn sie den Mangel mitverschuldet hat. Geklagt hatten drei Frauen aus Leipzig. Sie

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