Bewährungsstrafen für gehortete Waffen und Schwarzpulver
Urteil über waffenrechtliche Verstöße fiel milde aus
Bad Rappenau/Heilbronn. (tk) Wenn von Sprengstoff die Rede ist, muss das nicht unbedingt TNT sein. Genauso, wie waffenrechtliche Verstöße auch dann erfüllt sind, wenn zerlegte Schusseisen und eintragungspflichtige Waffenteile über ein ganzes Wohnhaus und eine angrenzende Firma verstreut sind.
Eine Mischung aus technischem Sachverstand, Selbstüberschätzung und Leichtsinn brachte am
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