Obdachlosen-Unterkunft in Waibstadt: Auch ein Notquartier braucht eine Satzung
Stadt muss Quartier für Obdachlose vorrätig halten - 60 Euro Monatsmiete ohne Nebenkosten
Waibstadt. (aj) Mit der Verabschiedung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften hat die Stadt die Vorgaben des Polizeigesetzes erfüllt. Denn im Rahmen der "allgemeinen Gefahrenabwehr" ist die Ortspolizeibehörde für die Durchführung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Obdachlosigkeit zuständig. Auch Waibstadt ist daher verpflichtet Maßnahmen
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