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Obdachlosen-Unterkunft in Waibstadt: Auch ein Notquartier braucht eine Satzung

Stadt muss Quartier für Obdachlose vorrätig halten - 60 Euro Monatsmiete ohne Nebenkosten

22.05.2015 UPDATE: 23.05.2015 06:00 Uhr 55 Sekunden

Derzeit sind in der Container-Unterkunft der Stadt im Unteren Lohhaus drei Menschen untergebracht. Foto: Jäger

Waibstadt. (aj) Mit der Verabschiedung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften hat die Stadt die Vorgaben des Polizeigesetzes erfüllt. Denn im Rahmen der "allgemeinen Gefahrenabwehr" ist die Ortspolizeibehörde für die Durchführung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Obdachlosigkeit zuständig. Auch Waibstadt ist daher verpflichtet Maßnahmen

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