Windpark Greiner Eck: Windräder dürfen weiter gebaut werden

Das Gericht lehnte den Eilantrag gegen den Bau am "Greiner Eck" ab

15.09.2016 UPDATE: 16.09.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 6 Sekunden

Die Windräder am Greiner Eck wachsen in die Höhe - hier der Blick vom Teltschikturm in Wilhelmsfeld. Foto: Katzenberger-Ruf

Neckarsteinach. (nb) Über ein halbes Jahr hat es gedauert, jetzt aber ist eine Entscheidung gefallen: Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat den Eilantrag gegen den Bau der vier Windkraftanlagen am "Greiner Eck" abgelehnt. Ein Ende des Kampfes um die dortige Windkraft bedeutet dies indes noch nicht. Zunächst einmal ist lediglich ein Baustopp vom Tisch.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte im Februar den Bau der vier Windräder genehmigt und die Genehmigung mit Sofortvollzug ausgesprochen. Daher änderte auch die unmittelbar danach von der Bürgerinitiative (BI) "Greiner Eck" eingereichte Klage nichts daran, dass die Bauarbeiten beginnen konnten. Also versuchte die BI, mittels eines Eilantrags den Bau zu stoppen, bis über die Klage gegen die Genehmigung entschieden worden ist.

Nun hat das Gericht in seiner Entscheidung unter anderem festgestellt, dass die ursprüngliche Lärmprognose zutreffe und auch der von einem Windrad ausgehende Infraschall sich in einer Distanz von mehr als 1000 Metern nicht mehr spürbar von sonst vorhandenem Infraschall abhebe. Des Weiteren vertritt das Gericht die Auffassung, dass die Windräder die Sichtbeziehung auf die unter Denkmalschutz stehende "Gesamtanlage Altstadt und Schloss Hirschhorn" nicht derart "verschandeln" würde, dass es sich um eine erhebliche Beeinträchtigung handeln würde.

Zwar seien einige Fledermausarten und auch der Wespenbussard vom Bau der Windräder betroffen, Letzterer komme jedoch nur in einer Entfernung von weit mehr als 1000 Metern von den genehmigten Windrädern vor. Der Schutz der Fledermäuse sei gewahrt, weil weder deren Wochenstuben noch essenzielle Nahrungshabitate betroffen seien und die Windräder während der Zeiten abzuschalten seien, in denen die Fledermäuse aktiv seien.

"Selbstverständlich freue ich mich darüber, dass sich das Gericht für die Fortsetzung des Projektes entschieden hat", sagte Windparkplaner Jürgen Simon gegenüber den RNZ. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erhoben werden.

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