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Wer zahlt, wenn die Feuerwehr kommen musste?

Der Einzelfall entscheidet, ob die Allgemeinheit oder der Einsatzverursacher die Kosten trägt - Satzungen regeln die Kostensätze

12.11.2015 UPDATE: 13.11.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 52 Sekunden

Das Feuerlöschen fällt - sofern keine Brandstiftung vorliegt - unter die Pflichtaufgaben, die Kosten des Feuerwehreinsatzes trägt hier also die Allgemeinheit. Foto: FFW Dossenheim

Von Manuel Reinhardt

Region Heidelberg. Die Eppelheimer Feuerwehr muss sich in letzter Zeit wie täglich vom Murmeltier gegrüßt vorgekommen sein. Denn seit Oktober rückten die Brandschützer viermal zu einem - vermeintlichen - Brandeinsatz aus. Und der Auslöser war stets derselbe: angebranntes Essen. Ob ein Kurztrip zum Supermarkt oder ein Nickerchen die Auslöser waren: Das wirft die

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