Popp oder Mörlein: Wer ist Eppelheims neue Spitze?
Die Gemeinderatsfraktionen vertreten unterschiedliche Auffassungen. Der Anwalt des Klägers sagt: "Verschwörungstheorien sind Nonsens".

Blick auf Eppelheim. Archivfoto: Geschwill
Von Sabine Geschwill
Eppelheim. Ein tiefer Keil spaltet Eppelheim. Seit eine Klage gegen die Bürgermeisterwahl vom 23. Oktober läuft, teilt eine Frage die Stadt in zwei Lager: Wer soll Eppelheim ab 1. Januar regieren, wenn Bürgermeister Dieter Mörleins Amtszeit offiziell endet, aber das Wahlergebnis noch nicht rechtsgültig ist? Die RNZ hat sich bei den Gemeinderatsfraktionen umgehört - und da sind die Meinungen so unterschiedlich wie in der Stadt.
Hintergrund
Patricia Popp ist irritiert vom Verhalten des Rathauschefs: "Ich hätte mir einen harmonischen und würdevollen
Patricia Popp ist irritiert vom Verhalten des Rathauschefs: "Ich hätte mir einen harmonischen und würdevollen Amtsübergang gewünscht. Dazu bin ich noch bereit." Obwohl sie zwei Tage nach Bekanntwerden der Klageerhebung Mörlein mitteilte, dass sie als Amtsverweserin zur Verfügung stehen werde, habe er ihr mitgeteilt, dass er zur Weiterführung der Amtsgeschäfte schon viele Termine für 2017 vereinbart habe, die er nicht mehr rückgängig machen könne.
Gerade wegen des Bauprojekts "Heckmann-Gelände" betrübe sie die jetzige Situation. "Ich wollte den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich bei einer so wichtigen, städtebaulichen Angelegenheit einzubringen, Planungsmöglichkeiten zu vergleichen und eigene Ideen zu kommunizieren. Die Bürgerinnen und Bürger haben gewählt - dies sollte respektiert werden. Ich glaube hierbei auch an den Gemeinderat."
Dessen Mitglieder habe sie bisher als besonnen und lösungsorientiert erlebt. Sie könne sich nicht vorstellen, dass die jetzige Situation einfach so hingenommen werde. "Ich freue mich auf jeden Fall auf die künftige Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat - wann immer diese beginnen kann."
Dieter Mörlein hat schon klargestellt: "Ich werde die Amtsgeschäfte weiterführen." Dass ihm deshalb zum Teil eisiger Gegenwind entgegenschlägt und "die Hetze an Schärfe zunimmt", wie er sagt, bringe ihn nicht aus der Ruhe. "Meine Rechtsabteilung hat klar und deutlich festgestellt, dass mein Handeln nach den gültigen Gesetzen ausgerichtet ist."
Da es in der Eppelheimer Gerüchteküche brodelt, stellt der Mörlein klar: "Ich habe auf gar keinen Fall den Einspruch oder die Klage vorangetrieben. Auch nehme ich an, dass die CDU nicht dahinter steht. Ich akzeptiere das Wahlergebnis - aber auch das Ansinnen des Bürgers, der gegen die Entscheidung vom Landratsamt klagt. Es ist das Recht eines jeden Bürgers, eventuelle Verletzungen von einem Gesetz oder einer Verordnung von einem Gericht beurteilen zu lassen." Das habe der Kläger in Anspruch genommen und sonst nichts.
Mörlein vermutet, dass die "Unterstützer für Frau Popp", wie er es nennt, die "im Gemeinderat demokratisch gefassten Beschlüsse für Fortschrittsprojekte" in Eppelheim zu Fall bringen möchten. In diesem Zusammenhang betont er, dass Popp als Amtsverweserin gar nicht mitstimmen darf. (aham/sg)
Trudbert Orth, Fraktionssprecher der CDU und damit der stärksten Kraft im Gemeinderat, verwies zunächst auf die Regelung in der Gemeindeordnung, wonach der Amtsinhaber bleibt - es sei denn, er lehnt dies ab. "Eine Lösung der Angelegenheit kann nur in Gesprächen mit Kommunalaufsicht, Bürgermeister Mörlein, der gewählten Bürgermeisterin Patricia Popp und dem Gemeinderat erreicht werden", so Orth. Ferner betonte der Fraktionssprecher: "Wir von der CDU Eppelheim, sowohl Vorstand als auch Fraktion, haben nichts mit dem Widerspruch gegen die Bürgermeisterwahl und auch mit der Klage beim Verwaltungsgericht zu tun, obwohl dies immer wieder als Gerücht gestreut wird." Gleichfalls hielt er fest, dass es das Recht eines jeden Bürgers sei, eine Sache juristisch klären zu lassen.
Die Chefsessel-Frage ist für die SPD-Fraktion eindeutig: "Wir werden uns dafür einsetzen, dass Patricia Popp zum 1. Januar 2017 zur Amtsverweserin ernannt wird", so Fraktionssprecherin Renate Schmidt. Es würde ihrer Ansicht nach nicht dem Wählerwillen entsprechen, wenn Mörlein bis zur Gerichtsentscheidung im Amt bleiben würde. Bürgermeister Dieter Mörlein habe schließlich auf eine weitere Kandidatur verzichtet. Somit sei ihm bewusst gewesen, dass seine Amtszeit zum 31. Dezember ende. Da Haushaltsverabschiedung und wichtige Entscheidungen, die nachhaltige, finanzielle Auswirkungen auf die Zukunft der Stadt haben, getroffen werden müssten, wäre es äußerst undemokratisch, wenn diese ohne die neue Bürgermeisterin fallen würden, so Schmidt.
Die Grünen-Fraktion gab folgende Erklärung ab: "Patricia Popp soll ab Januar die Amtsgeschäfte übernehmen", so die Grünen-Fraktionsvorsitzende Christa Balling-Gündling. Popp habe die Bürgermeisterwahl im ersten Wahlgang mit deutlichem Vorsprung gewonnen. Zur Demokratie gehöre, das Ergebnis einer Wahl zu akzeptieren, auch wenn es einem nicht gefalle. Die Klage schade Eppelheim und sei nicht im Interesse der Bürger. Wichtige notwendige Investitionen würden von einem "Frustbürger" blockiert, sollte Patricia Popp nicht schnellstens zumindest als Amtsverweserin antreten können. Balling-Gündling: "Hierzu erwarten wir, dass Bürgermeister Mörlein auf eine Fortführung seines Amtes verzichtet."
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Die Fraktion von FDP und Eppelheimer Liste bedauert die derzeitige Situation. Deren Fraktionssprecher Peter Bopp: "Aber wir akzeptieren auch die eindeutige Rechtslage, dass der bisherige Bürgermeister Dieter Mörlein bis zur Entscheidung der Gerichte im Amt bleiben kann, falls er dies wünscht."
Dass überhaupt die Streitfrage - Mörlein oder Popp - aufkommen konnte, liegt an der Klage, die ein Eppelheimer beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe eingereicht hat. Dazu machen im Ort schon wilde Gerüchte die Runde. Daher betont der Rechtsanwalt des Klägers, Dr. Uwe Lipinski: "Selbstverständlich wird mein Mandant von niemandem ,fremdgesteuert’, solche Verschwörungstheorien sind kompletter Nonsens." Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht erklärte gegenüber der RNZ weiter, dass sein Mandant auch nicht irgendeiner Partei oder Wählervereinigung angehöre. Lipinski: "Mein Mandant ist ein normaler Bürger und Wahlberechtigter, der sich in seinem Recht auf Wahlfreiheit verletzt sieht." Für direkte Stellungnahmen stehe sein Mandant nicht zur Verfügung. Lipinski bat, dessen Privatsphäre zu respektieren.



