Eppelheimer Bürgermeister Mörlein: "Ich werde die Amtsgeschäfte weiterführen"
Die Entscheidung sei mit Patricia Popp abgesprochen. Diese ist nun aber auch als "Amtsverweserin" bereit.

Er hat das Hausrecht: Nur wenn Dieter Mörlein im neuen Jahr nicht mehr im Rathaus sitzen will, muss sich der Gemeinderat Gedanken über einen Amtsverweser machen. Foto: Geschwill
Von Sabine Geschwill
Eppelheim. Erst müsste Bürgermeister Dieter Mörlein als Amtsinhaber auf die Weiterführung der Amtsgeschäfte ab 1. Januar 2017 verzichten. Dann erst könnte der Gemeinderat Patricia Popp als mehrheitlich gewählte Bürgermeisterin der Stadt oder eine andere Person des Vertrauens zum Amtsverweser bestellen. Diese Korrektur wurde jetzt vom Landratsamt herausgegeben.
Im Zuge der eingereichten Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Bürgermeisterwahl in Eppelheim hatte das Landratsamt letzte Woche noch andere Angaben zur Einsetzung eines Amtsverwesers gemacht. Die Behörde bedauert, dass es bei dieser in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg geregelten Vorgehensweise zu Irritationen gekommen war.
Als neugewählte Bürgermeisterin könnte Patricia Popp nur - wie in Paragraf 42 "Rechtsstellung des Bürgermeisters" Absatz 5 der Gemeindeordnung dargelegt - bei Verzicht des derzeitigen Amtsinhabers auf die "Weiterführung der Geschäfte" als Amtsverweserin vom Gemeinderat eingesetzt werden. Diese Möglichkeit der Wahl durch den Gemeinderat sieht nämlich Paragraf 48 Absatz 3 der Gemeindeordnung vor.
Also ist die entscheidende Frage: Will Dieter Mörlein über seine Amtszeit hinaus - sie würde offiziell am 31. Dezember enden - die Geschicke der Stadt weiter in die Hand nehmen, bis die Klage eines Eppelheimers gerichtlich entschieden ist? Mörleins Antwort gegenüber der RNZ ist klar und eindeutig: "Ich werde die Amtsgeschäfte weiterführen." Der 67-jährige Amtsinhaber erklärte, dass er dies mit Patricia Popp auch besprochen habe. Sein Argument: "Sollte die Wahl für ungültig erklärt werden, stünde sie (Popp), falls sie bei der zweiten Wahl nicht mehr gewählt werden würde, ohne Job auf der Straße."
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Auf Nachfrage bestätigte Patricia Popp, dass sie als Beamtin auf Lebenszeit als Amtsverweserin sofort ihre Lebenszeiturkunde der Stadt Mannheim verlieren würde. "Dies bringt ein Arbeitsplatzrisiko mit sich, welches im öffentlichen Dienst sonst so nicht besteht", erklärte sie. Ihr wäre es natürlich lieber gewesen, ihr Amt als Bürgermeisterin vollständig antreten zu können.
Da es nun sehr wahrscheinlich durch die Klage zu einer zeitlichen Verzögerung ihres Amtsantritts kommen wird, hat sie in der Zwischenzeit mit ihrem Dienstherrn besprochen, welche Möglichkeiten für sie in diesem Fall bestehen. Dies hat offenbar dazu geführt, dass sie gegenüber der RNZ nun betonte: "Heute kann ich mitteilen, dass für mich kein Problem mehr besteht und ich daher als Amtsverweserin zur Verfügung stehen werde." Diese Mitteilung habe sie bereits dem noch amtierenden Bürgermeister schriftlich mitgeteilt, erklärte sie.
Als Amtsverweserin wäre Patricia Popp dann Leiterin der Gemeindeverwaltung und Vorsitzende im Gemeinderat ohne Stimmrecht als Beamtin auf Zeit für zunächst zwei Jahre. Sie dürfte auch den Titel Bürgermeisterin führen.
Wie das Landratsamt betonte, hängt nun weiter alles an Dieter Mörlein. Sollte der amtierende Bürgermeister beabsichtigen, das Amt fortzuführen, bis ein rechtsgültig gewählter Nachfolger antreten kann, bleibe kein Raum zur Einsetzung eines Amtsverwesers. Es sei denn, der Bürgermeister würde "vor dem Freiwerden seiner Stelle der Gemeinde schriftlich oder elektronisch mitteilen, dass er die Weiterführung der Amtsgeschäfte ablehne", so das Landratsamt abschließend. Dies hat er aber nicht vor.



