Mosbach. (cbe) Obdachlose sind "eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" - so werden Menschen ohne Dach über dem Kopf zumindest im Polizeigesetz bezeichnet. Laut eben jenem Gesetz ist die Stadt Mosbach aber auch verpflichtet, einzuschreiten, wenn jemand keine Wohnung mehr hat. Laut Joachim Weis, Leiter des Mosbacher Ordnungsamts, gibt es hier zwei Möglichkeiten: Entweder können
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