Trotz Kündigung will Mantei seine Zentrale nicht zum Jahresende verlassen
Anwalt sieht Vertrag nicht als beendet an - Vertreter des Vermieters: "Dieses Verhalten ist kriminell"

Größte Filiale und Backstube zugleich: In der Eppelheimer Straße in der Bahnstadt steht die Firmenzentrale von Mantei. Foto: Philipp Rothe
Von Sebastian Riemer
Die Zukunft der Bäckerei Mantei bleibt ungewiss. Der Streit um die Firmenzentrale in der Bahnstadt spitzt sich zu. Die Heidelberger Grundstücksverwaltung GmbH (HGV) als Eigentümerin des Gebäudes hatte Mantei vor über einem Jahr die Kündigung zum Ende dieses Jahres ausgesprochen. Damit will sich das Bäckereiunternehmen, das in Heidelberg und der Region 21 Filialen betreibt, allerdings nicht abfinden.
"Nach meiner Rechtsauffassung gehe ich davon aus, dass diese Kündigung das Vertragsverhältnis nicht zum 31. Dezember 2016 beendet", sagt der Rechtsanwalt Johannes Zimmermann gegenüber der RNZ. Stattdessen sei eine Kündigung, "so wie der Vertrag gelebt wurde", erst zum Ende des Jahres 2018 möglich. Näheres zu Vertragsinhalten und Kündigungsfristen will er nicht sagen. Das Kuriose: Zimmermann vertritt nicht die Mantei GmbH & Co. KG, sondern eine Privatperson, nämlich deren ehemaligen Geschäftsführer Uwe Mantei. Zwar hat dieser im August die Leitung an seinen Sohn Jean-Marc Mantei übergeben - laut Zimmermann ist der Vater aber immer noch Pächter des Gebäudes, das er der Firma überlasse.
Und dann sagt Zimmermann noch: "Ich kann meinem Mandanten derzeit nicht empfehlen, der Firma Mantei die Nutzungsmöglichkeit für ihre Produktionsstätte zu entziehen." Heißt im Klartext: Mantei wird seine Backstube und Unternehmenszentrale nicht zum 31. Dezember aufgeben. Denn auch der Anwalt von Mantei, Alexander Welschenbach, baut auf die Rechtsauffassung von Zimmermann. Er sagt: "Die Bäckerei Mantei ist sehr zuversichtlich, dass sie die Produktion auch über den 31. Dezember aufrechterhalten kann."
Auf diese neuerliche Wendung angesprochen, fällt HGV-Anwalt Heinz-Günter Hub beinahe vom Glauben ab: "Da wird ein unglaublicher Popanz aufgeführt!" Er widerspricht allen Ausführungen seines Anwaltskollegen Johannes Zimmermann, der ihm nicht einmal eine Vollmacht habe vorlegen können, die beweise, dass er auch tatsächlich im Namen von Uwe Mantei agiere. Selbstverständlich sei die Kündigung gültig. "Und das hat die Firma Mantei ja auch bis vor 14 Tagen in allen Briefen anerkannt." Zudem sei der ursprüngliche Pachtvertrag zwar durchaus mit Uwe Mantei geschlossen worden, doch der sei kraft Rechtsnachfolge an das Unternehmen Mantei übergegangen.
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Hub wird gegenüber der RNZ deutlich: "Aus meiner Sicht ist dieses Verhalten kriminell." Er wirft dem Unternehmen auch vor, Mieten schuldig geblieben zu sein, was Mantei-Anwalt Welschenbach bestreitet. Alles, was von Mantei komme, hat laut Hub "nichts mehr mit seriösem Geschäftsgebaren zu tun". Und deshalb habe er Ende letzter Woche - zusätzlich zum regulär beendeten Vertrag - die fristlose Kündigung ausgesprochen. Dass Mantei einfach weiter in dem Gebäude bleibt, werde die HGV nicht dulden. "Das werden jetzt Gerichte zu entscheiden haben", so Hub.



