Rechtsstreit um Behandlungsfehler: Chefärztin der Heidelberger Klinik ist ohne Schuld
Die von ihr zu verantwortende Verzögerung der Geburt habe die Situation nicht nachweisbar verschlimmert. Die Klinik muss trotzdem 500.000 Euro Schmerzensgeld wegen Geburtsschaden zahlen.
Von Holger Buchwald.
Heidelberg/Stuttgart. Im Rechtsstreit um einen schweren Behandlungsfehler, in dessen Folge ein Neugeborenes irreparable Hirnschäden erlitt, trifft die behandelnde Chefärztin keine Schuld. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Stuttgart in einer Berufungsverhandlung. Trotzdem bleibt es bei der Entscheidung des Heidelberger Landgerichts, dass die Eltern 500.000
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