Der Ausländer-/Migrationsrat kann im März endlich tagen
Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag gegen Teile der Satzung ab - Erste Sitzung im März geplant
Von Steffen Blatt
Der Ausländer-/Migrationsrat (AMR) kann in seiner aktuellen Besetzung weiterarbeiten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Antrag auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt, den fünf gewählte Mitglieder des Gremiums im Januar gestellt hatten. Sie wollten sich damit gegen eine Klausel in der neuen AMR-Satzung wehren, die nach ihrer Ansicht undemokratisch
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