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Schnee und Glätte: Bürger müssen zu Schaufel, Besen und Streugut greifen

Winterliche Verhältnisse auf unseren Gehwegen setzen Räum- und Streupflicht in Kraft. Sie gilt täglich bis 21 Uhr.

03.01.2017 UPDATE: 04.01.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 9 Sekunden

Vor allem in höheren Lagen besteht im Moment Räum- und Streubedarf, um die Gehwege sicher zu machen. Foto: Biener-Drews

Eberbach. (STVE/jbd) Der Winter macht sich erstmals in dieser Saison auch in unseren Breiten mit leichtem Schneefall und Glätte bemerkbar. Für die Stadtverwaltung bedeutet dies, ihre Bürger an die geltenden Räum- und Streupflichten zu erinnern.

Regel Nummer 1 lautet: Wenn es schneit und friert haben die Straßenanlieger die Verpflichtung, innerhalb der geschlossenen Ortslage die Gehwege

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