Schnee und Glätte: Bürger müssen zu Schaufel, Besen und Streugut greifen
Winterliche Verhältnisse auf unseren Gehwegen setzen Räum- und Streupflicht in Kraft. Sie gilt täglich bis 21 Uhr.
Eberbach. (STVE/jbd) Der Winter macht sich erstmals in dieser Saison auch in unseren Breiten mit leichtem Schneefall und Glätte bemerkbar. Für die Stadtverwaltung bedeutet dies, ihre Bürger an die geltenden Räum- und Streupflichten zu erinnern.
Regel Nummer 1 lautet: Wenn es schneit und friert haben die Straßenanlieger die Verpflichtung, innerhalb der geschlossenen Ortslage die Gehwege
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