Jagdpacht wird in Eberbach vorerst weiter nicht-öffentlich beraten

AGL verlor Antrag nach mehr Transparenz bei Vergabe der sieben Stadt-Jagdbezirke mit im Schnitt 70.000 Euro Einnahmen pro Jahr

08.11.2016 UPDATE: 09.11.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 37 Sekunden

Symbolfoto: dpa-Archiv

Eberbach. (fhs) In Eberbach sind nach Ablauf des Vertragszeitraums ab 1. Januar 2017 die Eigenjagdbezirke im Stadtgebiet neu zu verpachten. Die AGL-Fraktion wollte, dass dies öffentlich ausgeschrieben wird. Die vier Stadträte konnten sich aber mit ihrem eigens in öffentlicher Gemeinderatssitzung gestellten Antrag nicht durchsetzen. Just zum gleichen Datum erfolgte in nicht-öffentlicher Sitzung eine Debatte zu den Vergabeumständen. Die Stadtverwaltung hat darüber offiziell noch nicht informiert.

In Deutschland regelt das Bundesjagdgesetz, wie das Recht, eine Jagd auszuüben, verpachtet werden kann. Das Jagdrecht steht dem Grundeigentümer zu - auf städtischem Gebiet entscheidet also der Eberbacher Gemeinderat, wer einen Jagdpachtvertrag erhält und welche sonstigen Aufgaben (wie etwa Hege oder Schadensbeseitigung) dieser Vertrag regelt. Eberbach hat sieben städtische Eigenjagdbezirke: Auberg, Bocksberg, Gretengrund, Hirschberg, Imberg, Itterberg sowie Lautenbach.

Die Einnahmen aus der Verpachtung dieser sieben Bezirke bewegten sich zwischen Beträgen von 71.238 Euro (2010) bis 70.088 Euro (2015). In den Haushaltsansätzen für 2016 und 2017 sind allerdings nur noch Beträge von 66.112 bzw. 66.905 Euro eingestellt. Die weitere Planung sieht aber wieder einen Anstieg bis auf einen Betrag von 70.119 Euro im Jahr 2020 vor.

Stadtrat Lothar Jost begründete für die AGL deren Antrag, die Neuverpachtung der Jagdbezirke öffentlich auszuschreiben, da sich mit Ablauf der bisherigen Vertragsfrist zum Januar 2017 die Gelegenheit dazu biete. Die AGL-Fraktion lege dabei Wert auf ein transparentes und rechtzeitig vorab erfolgendes Vorgehen. Vor einem Entscheid zur Neuverpachtung solle der Marktwert der Pachtpreise festgestellt werden. Ebenso öffentlich nachvollziehbar solle sein, wie die Jagdpachtverträge ausgestaltet werden, wie die künftigen Pächter ausgewählt werden und wie das sogenannte Konzept zur Hege um zum Bejagen des Rotwilds im Stadtwald weiter entwickelt wird.

Dieser von den AGL-Stadträten Lothar Jost, Christian Kaiser, Peter Stumpf und Kerstin Thomson gestellte Antrag fiel bereits unter die vom Landtag neu gefassten erweiterten Fraktionsrechte, so dass er ohne Abstimmung auf die Tagesordnung zu setzen war; die Ratsmehrheit lehnte den Antrag jedoch ab.

In nicht öffentlicher Sitzung ging es dem Vernehmen nach auch um die Vergabe nach bisherigem Muster an die derzeitigen Pächter bzw. (nach Aufgeben des ursprünglichen Pächters) an Jäger mit Begehungsschein in diesem Jagdbezirk.

Dies waren bislang Hans-Kurt und Michael Falckenthal (Jagdbezirk Auberg), Rainer Olbert (Bocksberg), Dr. Andreas Wiese (Gretengrund), Wolfgang Fietz / Harald Siefert, Werner Falckenthal (Hirschberg), H. Rossmanith (Imberg), Günter Daiss (Itterberg) sowie Thomas Schleicher (Lautenbach).

Bürgermeister Peter Reichert teilt auf Anfrage mit, dass man derzeit prüfe, wann und ob der Punkt "öffentliche Ausschreibung" auf die Tagesordnung einer öffentlichen Ratssitzung genommen werde. Dazu müssten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Beschlüsse nicht-öffentlicher Sitzungen werden in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt gegeben, sofern die gesetzlichen Vorgaben dies gestatteten.

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