Gericht kippt besonders strenge Maskenpflicht in Heidelbergs Altstadt (Update)
Laut einer am Montag bekannt gegebenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist die Maskenpflicht in der Hauptstraße und auf belebten Plätzen voraussichtlich rechtswidrig. Ab Dienstag gilt deshalb die Landesverordnung.

Heidelberg. (jola) Die unbefristete Maskenpflicht in der Hauptstraße, dem Bismarckplatz und weiteren Straßen in der Altstadt ist voraussichtlich rechtswidrig. Diese Entscheidung gab das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Montag bekannt. Geklagt hatte ein Altstadt-Bewohner in einem Eilverfahren. Und die Stadt zieht daraus Konsequenzen: In der neuen Verordnung, die ab Dienstag gilt, wird die
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