Nach Kündigung

Güterichter soll zwischen SAP und Betriebsrat schlichten

Beide Parteien stimmen Verfahren zu - Betriebsrat möchte an seinen Arbeitsplatz zurück

21.11.2019 UPDATE: 22.11.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 24 Sekunden
Die Zentrale der SAP SE in Walldorf: Ein Betriebsratsmitglied des Konzerns kämpft gegen seine Kündigung.Foto: dpa

Von Barbara Klauß

Mannheim/Walldorf. Der Rechtsstreit zwischen einem gekündigten Betriebsratsmitglied und dem Softwarekonzern SAP wird ein Fall für den Güterichter: Das Mannheimer Arbeitsgericht habe das Verfahren mit Zustimmung der Parteien an einen Güterichter verwiesen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Das Präsidium des Arbeitsgerichts Mannheim entscheidet nach Auskunft einer Gerichtssprecherin nun über die Person des Güterichters. Dieser kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließen der Mediation einsetzen und so versuchen, mit den Parteien eine Lösung für ihren Streit zu finden. Das gekündigte Betriebsratsmitglied "möchte an seinen Arbeitsplatz bei SAP  zurückkehren", teilte Martin Gerhardt von der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) mit, der den Betroffenen in dem Verfahren rechtlich vertritt. "Deshalb ist er weiterhin an einer Verständigung mit dem Arbeitgeber interessiert." Ein SAP-Sprecher wollte den Fortgang auf Nachfrage nicht kommentieren.

Anfang August hatte SAP dem Betriebsratsmitglied außerordentlich und fristlos gekündigt. Grund waren Massen-E-Mails, sogenannte Newsletter, die er regelmäßig an eine Vielzahl von SAP-Mitarbeitern verschickt hatte und die laut Arbeitgeber zum Teil unwahre und diffamierende Äußerungen enthielten. Der Betroffene klagte vor dem Arbeitsgericht Mannheim auf Wiedereinstellung. Beim Gütetermin Mitte Oktober regte Richterin Claudia Fath eine außergerichtliche Einigung an.

Strittig war allerdings die finanzielle Frage: Die CGM wollte erreichen, dass SAP dem Gekündigten bis zum Abschluss des Güterichterverfahrens das Gehalt weiter zahlt. Dazu habe sich SAP, so die Gewerkschaft, nicht bereitgefunden. Nun seien sowohl der Betroffene als auch die Gewerkschaft an einer zügigen Durchführung des Güterichterverfahrens interessiert.

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Das Güterichterverfahren ist nicht öffentlich. Informationen erhalte die Öffentlichkeit nur, wenn der Rechtsstreit im güterichterlichen Verfahren beigelegt werde oder, sollte dies nicht der Fall sein, das streitige Verfahren bei der zuständigen Richterin fortgesetzt werde, wie das Arbeitsgericht mitteilte.

Unterdessen ist bekannt geworden, dass der zurückgetretene SAP-Chef Bill McDermott den Softwarekonzern früher verlassen wird als ursprünglich geplant. "Der SAP-Aufsichtsrat und er haben letzte Woche einvernehmlich beschlossen, seinen Vertrag zum 15. November 2019 zu beenden", teilte ein Unternehmenssprecher mit. McDermott hatte bei seinem überraschenden Rücktritt Mitte Oktober angekündigt, vorläufig im Unternehmen bleiben zu wollen, um eine erfolgreiche Übergabe an Jennifer Morgan und Christian Klein zu gewährleisten. Dies sei mittlerweile geschehen, so der Sprecher. Im Oktober hatte McDermott seinen Wechsel zur US-Softwarefirma Service Now angekündigt.

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