Plus Schriesheim

Wahlkampf mit weitgehenden Freiheiten

Artikel von Parteien und Wählervereinigungen kommen weiter ins Mitteilungsblatt - Plakatieren erlaubt

18.10.2018 UPDATE: 26.10.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 26 Sekunden

Die Schriesheimer Altstadt von oben. Archivfoto: Dorn

Schriesheim. (ze) Der Termin der Kommunalwahl in Baden-Württemberg im Mai 2019 rückt immer näher. Daher galt es für den Gemeinderat in seiner Sitzung an diesem Mittwoch, die Regeln für die Wahlwerbung der Parteien und Wählervereinigungen im Mitteilungsblatt festzulegen. Gleich drei Möglichkeiten dafür hatte die Verwaltung zur Auswahl vorgelegt.

So gab es die Option, in der Zeit vom 28.

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