Verwaltungsgerichtshof kippt die Sperrzeitregelungen
Die Kläger bekommen Recht, die Kneipenöffnungszeiten in der Altstadt sind unwirksam

Heidelberger Partymeile "Untere Straße" bei Nacht. Foto: Philipp Rothe
Mannheim (dpa/lsw) - Im Rechtsstreit um Nachtruhe müssen die Bewohner der historischen Altstadt von Heidelberg den Feierlärm aus Kneipen nicht mehr bis in den frühen Morgen hinnehmen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte die Sperrzeitverordnung am Mittwoch für unwirksam. Die Interessen der Anwohner hätten in einem zu hohem Maße zurückstehen müssen, während die Belange der Touristen und Gastronomen zu große Berücksichtigung gefunden hätten, teilte der VGH in Mannheim mit. Eine Öffnung der Gaststätten bis 2 Uhr nachts und von Donnerstag bis Sonntag bis 4 Uhr morgens müsse von den Anwohnern nicht hingenommen werden.
Der Heidelberger Gemeinderat hatte Ende 2016 die Sperrzeitregelungen beschlossen. Damit sollte das historische Zentrum unterhalb des international bekannten Schlosses für Nachtschwärmer noch attraktiver werden. Dagegen hatten Bewohner aus der Innenstadt geklagt.
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Die Interessen der Anwohner seien nicht ausreichend berücksichtigt wurden, urteilte der VGH. Der Schutz der Nachtruhe und die Verhinderung von Gesundheitsschäden durch Lärm habe Vorrang. Die Richter kritisierten auch den "studentischen Donnerstag" mit einer Sperrstunde von 4.00 Uhr morgens. Die Ruhe in der Nacht zum Freitag - einem normalen Werktag - sei nicht weniger schutzwürdig als an anderen Tagen. Eine solche Störung müsse nicht hingenommen werden.