Forstingenieur Dorian Jacobs auch für Wildmonitoring zuständig
Jacobs fungiert in seiner Position im Landratsamt in Heidelberg als erste Anlaufstelle

Dorian Jacobs (links) ist der neue Wildtierbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises. Foto: lra
Von Harald Berlinghof
Rhein-Neckar. Nein, mit dem Thema Ratten im Kanalsystem hat er nichts zu tun. "Das ist Sache der Schädlingsbekämpfung. Das sind keine Wildtiere im gesetzlichen Sinn", betont der neue Wildtierbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises, Dorian Jacobs. Sein Hauptaugenmerk richtet sich vielmehr auf die Rat suchende Bevölkerung, Behörden und öffentliche Stellen des Rhein-Neckar-Kreises, wenn es zwischen Mensch und Wildtier zu Problemen kommt.
Wie kürzlich geschehen in Ilvesheim, als sich eine Fuchsfamilie auf dem Gelände eines Kindergartens häuslich eingerichtet hatte. Das Beispiel hat auch gezeigt, wie schnell man dabei in die Frontlinie zwischen besorgten Bürgern und Tierschützern geraten kann. Zur Diskussion standen Abstandhalten, das Aufstellen von Fallen und sogar der Abschuss. Zum Glück für beide Seiten räumten die Füchse freiwillig das Feld. Auch Marder auf Dachböden oder unter parkenden Autos, Nilgänse auf Weihern und Wildschweinrotten im Garten gehören zu Jacobs’ Aufgabenbereich. Auch Biber und Nutria können zum Problem werden.
Für den Biber gibt es allerdings einen zuständigen Biberbeauftragten. Dieser kümmert sich um entstandene materielle Schäden im Hausgarten oder im Obstbau, aber auch um die Gefahr, die von potenziellen Krankheitsüberträgern für Menschen, insbesondere Kinder, ausgeht. Beim Wolf, mit dem man vermutlich früher oder später auch in der Region rechnen muss, verhält es sich ähnlich. Auch für diese geschützte Tierart gibt es Beauftragte. Vor allem Schäfer laufen aber gegen die "Verhätschelung" des Raubtieres Sturm, weil sie massive Schäden an ihren Herden befürchten.
Jacobs fungiert in seiner Position im Landratsamt in Heidelberg als erste Anlaufstelle. Er berät, was zu tun ist, bespricht sich mit dem zuständigen Jagdpächter und leitet gegebenenfalls Maßnahmen zur Beseitigung des Problems ein. "Wir suchen natürlich immer zuerst die mildesten Mittel. Das kann eine Abschreckung durch Gerüche sein oder auch der dringende Rat einer Umzäunung, wenn möglich", erläutert Jacobs.
"Jagdliche Maßnahmen" werden nur angeordnet, wenn Gefahr im Verzug ist, und in Absprache mit der Polizei und den Rechtsbehörden. Zuständig für Abschuss oder Vertreibung ist, so sagt Jacobs, der zuständige Jagdpächter. Es sei denn, das Problem tritt in jenen Ortschaften auf, die im Behördenjargon als sogenannte befriedete Bezirke gelten.
Einen Eingriff bis hin zum Abschuss müssen dort die Kommunen beantragen, die dann einen Jäger damit beauftragen können - immer im Rahmen des Jagdgesetzes und unter Einhaltung von Schutzauflagen. Jacobs selbst ist studierter Forstingenieur und im Besitz eines Jagdscheins. Er kann als Wildtierbeauftragter in Extremfällen auch eine jagdliche Ausnahmeverfügung veranlassen und damit unter Auflagen eine einmalige Schonzeitaufhebung in Rücksprache mit dem Regierungspräsidium in Karlsruhe verfügen.
Für ein relativ häufig auftretendes Problem, nämlich der Kollision von Wildtieren mit Autos, ist der Wildtierbeauftragte allerdings nicht zuständig. Das ist Sache des Jagdpächters und der Polizei, die den Verkehrsunfall in aller Regel zuerst aufnimmt.
Eine zusätzliche Aufgabe des Wildtierbeauftragten ist das sogenannte Wildtiermonitoring. Dabei erhebt Jacobs allerdings nur teilweise eigene Daten. Überwiegend dokumentiert er Notizen über gemeldete Sichtungen und Abschüsse der Jäger, er verwaltet die Listen der Autounfälle und die Meldungen von Bürgern.