Heidelberger Stift Neuburg: Oberlandesgericht hält Kündigung der Abtei für gültig

Klosterhof bleibt weiter offen, da Pächter den Rechtsweg weiter beschreiten - Formfehler im Pachtvertrag als Ursache

16.11.2016 UPDATE: 17.11.2016 06:00 Uhr 2 Minuten, 27 Sekunden

An ihr entbrannte offenbar der Streit: Die unterverpachtete Gastronomie auf dem Klosterhof. Foto: Alex

Von Timo Teufert

Heidelberg. Es ist eine bittere Pille, die die Pächter der Klosterhof Neuburg GmbH & Co KG am gestrigen Mittwoch schlucken mussten: In einer vorläufigen Einschätzung lehnte der für Landwirtschaftssachen zuständige 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in Karlsruhe die Revision gegen die Kündigung zum 31. Dezember 2016 ab. Die Kammer folgt damit der Rechtsauffassung der Klostergemeinschaft, die sich auf einen Formfehler im Pachtvertrag berufen hatte. Dass dieser Vertrag im Einvernehmen zwischen Abtei und Klosterhof zustande gekommen sei, spiele keine Rolle.

Vorerst ändert sich auf dem Klosterhof - gerade auch in Hinblick auf die Adventsmärkte, die am ersten Adventswochenende beginnen - nichts. Denn das Urteil wird nicht zum 31. Dezember rechtskräftig. Außerdem haben die Pächter angekündigt, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen zu wollen, die ebenfalls aufschiebende Wirkung hat.

Der Zivilsenat folgte damit auch der Entscheidung des Amtsgerichts, das moniert hatte, dass die Pachtsache nicht genau zu ermitteln sei. "Weder aus dem Vertrag noch aus den Anlagen geht das hervor", sagte nun die Vorsitzende Richterin Hannelore Hemmerich-Dornick in Karlsruhe. Ein Pachtvertrag bedürfe der Schriftform und müsse die Pachtsache genau bezeichnen und den Pachtzins enthalten, damit ihn ein Dritter einsehen könne. "Das ist eine Formvorschrift, und es gibt keinen Anlass, diese Norm nicht anzuwenden", so die Richterin.

Es gebe im Vertrag zwischen Kloster und Pächtern, die mit der Gastronomie die defizitäre Landwirtschaft subventionieren, zwar eine vierseitige Anlage mit den genauen Flurstücksnummern, doch auf dem größten Flurstück stehen sowohl das Kloster als auch der Klosterhof, es ist nicht unterteilt. "Man kann so nicht erkennen, wo die verpachtete Sache beginnt - und wo nicht." Es müsse beispielsweise explizit aufgeführt sein, dass das Gästehaus des Klosters nicht mitverpachtet ist.

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Den Vertrag hatten 2007 die Anwälte der Beratungsfirma des Klosters aufgesetzt, auf eigene Anwälte hatten die Pächter im Vertrauen auf die Klostergemeinschaft damals verzichtet. "Es liegt in der Verantwortung beider Parteien, einen Vertrag aufzusetzen, der allen rechtlichen Ansprüchen genügt", erklärte dazu Richterin Christina Pernice.

Auch ein treuwidriges Verhalten, wie die Pächter dem Kloster vorwerfen, konnte der Senat nicht erkennen. Denn selbst wenn die Pächter durch eine vorzeitige Kündigung Insolvenz anmelden müssten, seien sie nicht in ihrer Existenz bedroht, auch wenn es beispielsweise zu Zwangsversteigerungen im persönlichen Bereich kommen sollte. Schließlich gingen beide - Hartmut Jäger ist eigentlich Forstwirt und Zeljko Dadic ist Architekt - anderweitigen Beschäftigungen nach. Ihre Haftung sei das wirtschaftliche Risiko, dass man mit einer Kommanditgesellschaft übernehme.

Die hohen Investitionen, die die Pächter tätigten, sind in den Augen des Gerichts nicht erheblich. "Ein Teil davon hat sich nach neuneinhalb Jahren Pacht amortisiert. Außerdem ist der Kläger bereit, den Ausgleich für den Mehrwert zu ersetzen", sagte Hemmerich-Dornick. Zwar gebe es Differenzen über die Höhe des Ausgleichs, doch sie gehe davon aus, dass ein Vergleich möglich sei. "Unser Angebot einer Abfindung der Investitionskosten bleibt bestehen", erklärte der Rechtsanwalt des Stifts, Arndt Oberlack. Er forderte ein schnelles Urteil, da man Rechtssicherheit brauche, um weiter planen zu können. Über eine mögliche Verlängerung des Pachtvertrags über den 31. Dezember hinaus, die Richterin Pernice ins Spiel brachte, sei mit der Abtei nicht zu reden. "Das Vertrauensverhältnis ist grundlegend zerstört."

Seine endgültige Entscheidung verkündet der Senat allerdings erst am 7. Dezember. In ihrem Resümee sagte Hemmerich-Dornick: "Aufgrund der Akte habe ich persönlich den Eindruck, dass der Kläger mit den Unterpächtern der Brauerei weitermachen und einen neuen Pächter für die Gastronomie holen will." In einem Pressegespräch hatte ein Berater von Abt Winfried Schwab bereits erklärt, dass es einen nahtlosen Übergang zu einem neuen Pächter geben werde.

Nach der Verhandlung gaben sich die beiden Parteien eher zugeknöpft: "Ich äußere mich nicht zur Verhandlung, wir müssen das in Ruhe besprechen", erklärte Abt Winfried Schwab. Und Klosterhof-Geschäftsführer Zeljko Dadic sagte: "Wir sind enttäuscht, halten aber an unserer Rechtsauffassung fest."

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