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Familienstreit um Ausbildung beschäftigt Bundesgerichtshof

Eltern müssen ihren Kindern die Berufsausbildung zahlen. Was aber ist, wenn sich der Nachwuchs jahrelang Zeit lässt? Darüber verhandelt nun der Bundesgerichtshof.

01.07.2013 UPDATE: 01.07.2013 12:14 Uhr 1 Minute, 44 Sekunden
Blick auf den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: dpa
Von Diana Niedernhöfer

Karlsruhe. (dpa) Die junge Frau sah sich durchaus im Recht, als sie ihren Vater verklagte. Denn dieser wollte ihre Ausbildung zur Verkäuferin nicht finanzieren. Als Grund gab er an, sie habe sich nach der Schule zu viel Zeit für den Neustart gelassen. Nun will der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch darüber verhandeln, ob der Vater noch zahlen muss. Drei Jahre lang hatte

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