Plus Kein Rechtsmissbrauch

BGH-Urteil: Umwelthilfe darf weiter abmahnen und klagen

Mit ihrem Kampf gegen schmutzige Dieselautos hat sich die Deutsche Umwelthilfe nicht nur Freunde gemacht. Im Dauer-Clinch mit der Automobilindustrie sieht sich die Organisation als "Abmahnverein" diskreditiert. Nun wäscht der BGH sie von allen Vorwürfen rein.

04.07.2019 UPDATE: 04.07.2019 07:38 Uhr 2 Minuten, 42 Sekunden
Jürgen Resch
Jürgen Resch ist der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Foto: Marijan Murat

Karlsruhe (dpa) - Die umstrittene Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann weiterhin ungehindert abmahnen und klagen, wenn Unternehmen gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen.

In einem Urteil sprach der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Organisation vom Vorwurf des Rechtsmissbrauchs frei. Dafür gebe es keinerlei Anhaltspunkte, hieß es zur Begründung. (Az. I ZR 149/18)

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