Plus EU-Gericht

Behörde muss Zugang zu Glyphosat-Studien gewähren

Lange stritten die EU-Staaten um die weitere Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat. Eine Rolle spielten dabei Studien zum Krebsrisiko des Mittels. Die EU-Lebensmittelbehörde muss diese nun nach einem Urteil wohl öffentlich machen.

07.03.2019 UPDATE: 07.03.2019 11:43 Uhr 2 Minuten
Glyphosat
Glyphosat war 2017 in der EU nach monatelangem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Foto: Patrick Pleul

Luxemburg (dpa) - Umstrittene Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters Glyphosat müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts öffentlich gemacht werden.

Die Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde Efsa, entsprechende Untersuchungen unter Verschluss zu halten, sei nichtig, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssachen T-716/14, T-329/17). Grüne und Umweltschützer

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