Digitale Inhalte fallen an die Erben
Nach langem Rechtsstreit setzen sich die Eltern eines toten Mädchens gegen Facebook durch. Als Erben dürfen sie das Nutzerkonto ihrer Tochter einsehen. Das Urteil gibt Antwort auf die sehr grundsätzliche Frage: Was passiert nach dem Tod mit unseren Daten?
Karlsruhe (dpa) - Erben haben es künftig deutlich einfacher, die Kommunikation von Verstorbenen im Internet einzusehen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Donnerstag stellt nach jahrelanger Unsicherheit klar, dass auch persönliche Inhalte im Netz wie ein Facebook-Konto grundsätzlich an die Erben fallen.
Es gebe keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe oder
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