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Facebook: AGB-Widerspruch auf Chronik bringt nichts

Berlin. Wer den Geschäftsbedingungen (AGB) eines sozialen Netzwerks widersprechen will, macht das besser schriftlich. Eine Erklärung auf der eigenen Chronik, wie sie gerade bei Facebook die Runde macht, hat dagegen keine Wirkung

13.11.2012 UPDATE: 13.11.2012 12:44 Uhr 47 Sekunden
Nicht zu viel erwarten: Mit solchen Bildern können Facebook-Nutzer den Geschäftsbedingungen des Netzwerks nicht wirksam widersprechen. Foto: Mascha Brichta
Berlin. (dpa/tmn) Wer den Geschäftsbedingungen (AGB) eines sozialen Netzwerks widersprechen will, macht das besser schriftlich. Eine Erklärung auf der eigenen Chronik, wie sie gerade bei Facebook die Runde macht, hat dagegen keine Wirkung. "Der Widerspruch gilt nur dann, wenn er dem Unternehmen auch zugegangen ist", erklärt Michaela Zinke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Steht der
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