Plus Zweifel an den Argumenten

OLG zerpflückt Vorwürfe des Kartellamts gegen Facebook

Das Bundeskartellamt betrat im Februar juristisches Neuland mit der Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Die Einschränkungen für Facebook wurden als wegweisend gefeiert. Jetzt hat ein Gericht Zweifel an den Argumenten - doch das Kartellamt will nicht aufgeben.

26.08.2019 UPDATE: 26.08.2019 15:53 Uhr 1 Minute, 44 Sekunden
Facebook
Facebook muss die Anordnungen des Kartellamts für die Dauer des Beschwerdeverfahrens nicht umsetzen, beschloss das Gericht. Foto: Dominic Lipinski/PA Wire

Düsseldorf (dpa) - Der Versuch des Bundeskartellamts, Facebooks Datensammlung in Deutschland mit Hilfe des Wettbewerbsrechts einzuschränken, dürfte nun lange die Gerichte beschäftigen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf meldete massive Zweifel an der Argumentation der Wettbewerbshüter an. Deshalb müsse Facebook die Anordnungen des Kartellamts für die Dauer des Beschwerdeverfahrens nicht

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+