Plus Unfall vor einem Jahr

Keine Strafverfolgung für Uber nach Roboterauto-Crash

Prescott (dpa) - Uber muss nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen wegen des ersten tödlichen Unfalls mit einem Roboterauto vor rund einem Jahr rechnen. US-Staatsanwälte fanden bei einer langwierigen Untersuchungen keine Grundlage, um den Fahrdienstvermittler zu belangen.

06.03.2019 UPDATE: 06.03.2019 14:48 Uhr 1 Minute, 4 Sekunden
Selbstfahrendes Auto von Uber
Das von der Polizei Tempe herausgegebene Bild zeigt einen Roboter-Testwagen des Fahrdienst-Vermittlers Uber, nachdem er eine Fußgängerin angefahren und getötet hatte. Foto: -/Tempe Police Department/AP/dpa

Prescott (dpa) - Uber muss nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen wegen des ersten tödlichen Unfalls mit einem Roboterauto vor rund einem Jahr rechnen. US-Staatsanwälte fanden bei einer langwierigen Untersuchungen keine Grundlage, um den Fahrdienstvermittler zu belangen.

Zum Verhalten der Sicherheitsfahrerin, die während des Unfalls am Steuer saß, soll es aber weitere Ermittlungen

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