Gesetz gegen Hass:Â Plattformen lehnen viele Beschwerden ab
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz wollte die Bundesregierung dafür sorgen, dass Hassinhalte im großen Stil und schnell aus den sozialen Netzwerken verschwinden. Tatsächlich werden nur vergleichsweise wenig Inhalte aus Twitter, Facebook und YouTube gelöscht.
Berlin (dpa) - Ein Jahr nach Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes gegen Hass im Netz zeigt sich, dass ein Großteil der Beschwerden abgelehnt wird.
Das geht aus den Transparenzberichten der großen Plattformen Twitter, Facebook und YouTube zum zweiten Halbjahr 2018 hervor. Die Konzerne sind nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet, diese Zahlen zu veröffentlichen.
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