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Gesetz gegen Hass: Plattformen lehnen viele Beschwerden ab

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz wollte die Bundesregierung dafür sorgen, dass Hassinhalte im großen Stil und schnell aus den sozialen Netzwerken verschwinden. Tatsächlich werden nur vergleichsweise wenig Inhalte aus Twitter, Facebook und YouTube gelöscht.

31.01.2019 UPDATE: 31.01.2019 13:53 Uhr 1 Minute, 24 Sekunden
Hass im Netz
Wenn die Netzwerke nicht schnell genug auf Hass-Beiträge reagieren, können sich die Anwender beim Bundesamt für Justiz beschweren. Foto: Andrea Warnecke

Berlin (dpa) - Ein Jahr nach Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes gegen Hass im Netz zeigt sich, dass ein Großteil der Beschwerden abgelehnt wird.

Das geht aus den Transparenzberichten der großen Plattformen Twitter, Facebook und YouTube zum zweiten Halbjahr 2018 hervor. Die Konzerne sind nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet, diese Zahlen zu veröffentlichen.

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