Netflix darf Preiserhöhungs-Klausel nicht verwenden
Netflix hatte sich bei seinen Abo-Angeboten eine mögliche Preiserhöhung vorbehalten. Diese Klausel wurde nun gekippt.
Karlsruhe (dpa) - Der Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt.
Ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen erstritten hatte, ist inzwischen rechtskräftig. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH)
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