EuGH-Urteil: Einwilligung in Cookies muss aktiv erfolgen
Ist die voreingestellte Zustimmung in das Setzen von Cookies nach EU-Recht tatsächlich wirksam? Oder müssen Internetnutzer den Haken selbst setzen? Das höchste EU-Gericht hat entschieden.
Luxemburg (dpa) - Bei der Zustimmung zum Datensammeln per Cookies dürfen Internetnutzern keine vorausgefüllten Einwilligungen aufgetischt werden. Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass dem Setzen von Cookies aktiv zugestimmt werden muss.
Eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten auf dem Rechner sei unzulässig, urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssache
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+