Erfolg für Facebook im Prozess um gelöschten Hass-Post
München (dpa) - Facebook durfte einen Hass-Post über Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Flüchtlinge löschen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden - und damit ein Urteil des Landgerichts München I gekippt, gegen das Facebook Berufung eingelegt hatte.
München (dpa) - Facebook durfte einen Hass-Post über Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Flüchtlinge löschen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden - und damit ein Urteil des Landgerichts München I gekippt, gegen das Facebook Berufung eingelegt hatte.
Das OLG führte vor allem "prozessuale Gründe" für sein Urteil an, betonte aber, dass der gelöschte Post nicht nur
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