Plus IT-Sicherheit

Karlsruhe urteilt zu Staatstrojanern

Darf der Staat Hacker spielen? Notfalls schon. Aber es braucht Regeln. Bürger müssen vor Cyberkriminellen geschützt werden. Mit einem Beschluss des höchsten Gerichts können Kläger und Land leben.

21.07.2021 UPDATE: 21.07.2021 14:18 Uhr 1 Minute, 46 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Darf der Staat Hacker spielen? Notfalls schon. Aber es braucht Regeln, befindet das Bundesverfassungsgericht. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht nimmt den Staat bei der IT-Sicherheit in die Pflicht. 

In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wiesen die Karlsruher Richter zwar eine Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern durch die baden-württembergische Polizei als unzulässig zurück. Zugleich betonten die Karlsruher Richter aber die Schutzpflicht

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