Karlsruhe urteilt zu Staatstrojanern
Darf der Staat Hacker spielen? Notfalls schon. Aber es braucht Regeln. Bürger müssen vor Cyberkriminellen geschützt werden. Mit einem Beschluss des höchsten Gerichts können Kläger und Land leben.
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht nimmt den Staat bei der IT-Sicherheit in die Pflicht.Â
In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wiesen die Karlsruher Richter zwar eine Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern durch die baden-württembergische Polizei als unzulässig zurück. Zugleich betonten die Karlsruher Richter aber die Schutzpflicht
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