Plus In letzter Instanz

BGH schränkt Haftung von Suchmaschinen weiter ein

Karlsruhe (dpa) - Betreiber einer Suchmaschine haften generell nicht für die Anzeige illegal ins Netz gestellter Inhalte. Etwas anderes gelte nur, wenn sie wissen oder wissen müssten, dass etwas rechtswidrig veröffentlicht worden ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

21.09.2017 UPDATE: 21.09.2017 16:49 Uhr 39 Sekunden
Google
Die Google-Bildersuche hat erneut das BGH beschäftigt. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Karlsruhe (dpa) - Betreiber einer Suchmaschine haften generell nicht für die Anzeige illegal ins Netz gestellter Inhalte. Etwas anderes gelte nur, wenn sie wissen oder wissen müssten, dass etwas rechtswidrig veröffentlicht worden ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Das Urteil liegt auf einer Linie mit früheren Entscheidungen, die die Haftung von

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+