Plus Gericht bestätigt Urteil

WLAN-Aktivist McFadden verliert im Streit um Störerhaftung

München (dpa) - Betreiber von offenen und freien WLAN-Netzwerken müssen für mögliche Urheberrechtsverletzungen haften, wenn es um ältere Fälle vor der Änderung des Telemediengesetzes geht.

15.03.2018 UPDATE: 15.03.2018 12:43 Uhr 52 Sekunden
Freies WLAN
Betreiber von offenen und freien WLAN-Netzwerken müssen unter Umständen für mögliche Urheberrechtsverletzungen haften. Foto: Julian Stratenschulte

München (dpa) - Betreiber von offenen und freien WLAN-Netzwerken müssen für mögliche Urheberrechtsverletzungen haften, wenn es um ältere Fälle vor der Änderung des Telemediengesetzes geht.

Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München I. Demnach musste der Piratenpolitiker und Netzaktivist Tobias McFadden zurecht eine Abmahnung in Höhe

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+