WLAN-Aktivist McFadden verliert im Streit um Störerhaftung
München (dpa) - Betreiber von offenen und freien WLAN-Netzwerken müssen für mögliche Urheberrechtsverletzungen haften, wenn es um ältere Fälle vor der Änderung des Telemediengesetzes geht.
München (dpa) - Betreiber von offenen und freien WLAN-Netzwerken müssen für mögliche Urheberrechtsverletzungen haften, wenn es um ältere Fälle vor der Änderung des Telemediengesetzes geht.
Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München I. Demnach musste der Piratenpolitiker und Netzaktivist Tobias McFadden zurecht eine Abmahnung in Höhe
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