Netzagentur setzt Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung aus
In ein paar Tagen sollte es losgehen mit der Vorratsdatenspeicherung. Doch dazu kommt es nun vorerst nicht. Hintergrund sind Einwände eines Gerichts. Steht das umstrittene Instrument damit ganz vor dem Aus?
Mainz/Berlin (dpa) - Nur drei Tage vor dem Inkrafttreten der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung hat die Bundesnetzagentur den Speicherzwang für Internet-Provider und Telefonanbieter vorläufig ausgesetzt.
Die Behörde reagierte auf einen wegweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen aus der vergangenen Woche. Bis zum Urteil im Hauptverfahren werde die
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