Unitymedia darf Router nicht eigenmächtig zu Hotspots machen
Die Idee klingt gut: Als Kunde eines Kabelanbieters kann man das WLAN anderer Kunden mitbenutzen und schickt dadurch weniger Daten über das Mobilfunknetz. Doch das Unternehmen braucht dafür die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers mit dem Router, entschied ein Gericht.
Köln (dpa) - Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia darf nach einem Gerichtsurteil auf einem WLAN-Router seines Kunden nicht eigenmächtig ein zweites Netz für andere Nutzer aktivieren. Eine Freischaltung sei nicht zulässig, wenn der Verbraucher sein Einverständnis nicht ausdrücklich erklärt habe.
So urteilte das Landgericht Köln und gab damit der Verbraucherzentrale NRW in einem Rechtsstreit
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