BGH stärkt Rechte von Lebensversicherungs-Kunden
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Kunden gestärkt, die gegen den Abschluss ihrer Policen-Lebensversicherung wirksam Widerspruch eingelegt haben.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Kunden gestärkt, die gegen den Abschluss ihrer Policen-Lebensversicherung wirksam Widerspruch eingelegt haben.
Danach muss sich der Versicherte zwar den während der Zeit genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen, nicht jedoch die Abschluss -und Versicherungskosten. Das Gericht hat damit erstmals geklärt, was
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