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BGH stärkt Rechte von Lebensversicherungs-Kunden

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Kunden gestärkt, die gegen den Abschluss ihrer Policen-Lebensversicherung wirksam Widerspruch eingelegt haben.

29.07.2015 UPDATE: 29.07.2015 12:56 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden
Was kann man zurückverlangen?
Der BGH urteilt heute darüber, was Kunden bei der Rückabwicklung einer Lebensversicherung zurückverlangen können. Die Frage ist bislang in weiten Teilen ungeklärt. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Kunden gestärkt, die gegen den Abschluss ihrer Policen-Lebensversicherung wirksam Widerspruch eingelegt haben.

Danach muss sich der Versicherte zwar den während der Zeit genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen, nicht jedoch die Abschluss -und Versicherungskosten. Das Gericht hat damit erstmals geklärt, was

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