Plus Zubereitete Speise oder nicht?

Streit um Sonntagsbrötchen wird wohl vor dem BGH landen

Das Sonntagsbrötchen wird zum Fall für Deutschlands höchstes Gericht. Für die klagenden Verbraucherschützer sind trockene Semmeln nämlich nichts, was zum "alsbaldigen Verzehr" verkauft werden darf.

25.02.2019 UPDATE: 25.02.2019 13:28 Uhr 44 Sekunden
Öffnungszeiten bei Bäckereien
Ob trockene Brötchen «zubereitete Speisen» sind, muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden. Foto: Peter Kneffel

München (dpa) - Der Münchner Streit um Sonntagssemmeln wird wohl zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs will Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München einlegen, wie Sprecher Andreas Ottofülling der dpa sagte.

Das Gericht hatte Mitte Februar entschieden, dass eine Bäckerei den ganzen Sonntag unbelegte Brötchen

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