Plus Wettbewerbsverzerrung möglich

Keine Apotheken-Geschenke mehr? BGH verkündet Entscheidung

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet heute eine Entscheidung, die viele Apothekenkunden betrifft. Die Karlsruher Richter klären, ob es beim Rezepteinlösen auch in Zukunft noch eine kleine Aufmerksamkeit vom Apotheker dazu geben darf.

06.06.2019 UPDATE: 06.06.2019 05:08 Uhr 35 Sekunden
Apotheke
Apotheker dürfen die Preisbindung von Arzneimitteln auch nicht indirekt mit Geschenken oder Rabatten unterlaufen. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet heute eine Entscheidung, die viele Apothekenkunden betrifft. Die Karlsruher Richter klären, ob es beim Rezepteinlösen auch in Zukunft noch eine kleine Aufmerksamkeit vom Apotheker dazu geben darf.

Hintergrund ist, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland überall gleich viel kosten müssen. Diese Preisbindung dürfen

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