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VW-Abgasskandal: KBA muss Umwelthilfe Akteneinsicht gewähren

Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe: Das Kraftfahrtbundesamt muss Schriftverkehr mit VW im Zusammenhang mit der Rückrufaktion im Abgasskandal herausgeben. Das Amt hatte dies zunächst verweigert - zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Schleswig befand.

20.04.2018 UPDATE: 20.04.2018 04:48 Uhr 1 Minute, 34 Sekunden
Akten des Kraftfahrtbundesamtes
Akten des Kraftfahrtbundesamtes in einem Gerichtssaal: Die Deutsche Umwelthilfe verklagt die Behörde im Dieselskandal auf Akteneinsicht. Foto: Markus Scholz

Schleswig (dpa) - Das Kraftfahrtbundesamt muss der Deutschen Umwelthilfe im Streit um die Rückrufanordnung von VW-Modellen im Zuge des Abgasskandals Akteneinsicht gewähren. Ausgenommen sind personenbezogene Daten.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig gab damit einer entsprechenden Klage des Verbandes statt. Nach Auffassung des Gerichts überwiege das öffentliche Interesse, selbst wenn

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