Plus Urteil

Flugreisende müssen rechtzeitigen Zug zur Anreise nutzen

Frankfurt/Main (dpa) - Trotz einer Zugverspätung von 103 Minuten bei der Anreise muss ein Touristenpaar aus Würzburg die Kosten für einen verpassten Flug selbst tragen.

24.05.2018 UPDATE: 24.05.2018 11:53 Uhr 36 Sekunden
Abflughalle Frankfurter Flughafen
Abflughalle im Frankfurter Flughafen. Foto: Frank Rumpenhorst/Symbolbild

Frankfurt/Main (dpa) - Trotz einer Zugverspätung von 103 Minuten bei der Anreise muss ein Touristenpaar aus Würzburg die Kosten für einen verpassten Flug selbst tragen.

Die Kläger seien schlicht zu spät losgefahren, urteilte das Amtsgericht Frankfurt in einer heute veröffentlichten Entscheidung. Die Touristen hätten für die im Flugpreis inbegriffene Bahnfahrt eine Verbindung wählen

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+